Preise

Mir ist es ein Anliegen, Sie bei der Verbesserung Ihrer Beweglichkeit und körperlichen Belastbarkeit, hin zu einem schmerzfreien Bewegungsablauf zu unterstützen. Hierfür eignet sich erfahrungsgemäß eine individuell auf Sie abgestimmte physiotherapeutische Einzeltherapie am besten.

MEIN ZIEL: ...DASS SIE MÖGLICHST SCHNELL EINE SPÜRBARE BESSERUNG ERLEBEN.

Mir ist wichtig, Ihnen nicht automatisch 10 Behandlungen am Stück anzubieten. Je nachdem welchen Fortschritt wir mit jeder Behandlungseinheit erzielen, kann auch schon nach wenigen Sitzungen eine deutliche Schmerzreduktion und Verbesserung Ihrer Beweglichkeit eintreten.

Die auf Ihre Bedürfnisse angepassten Einzelbehandlungen stellen eine physiotherapeutische Sonderleistung dar. Pro Behandlungseinheit werden hierfür 60 Minuten eingeplant, damit ich effektiv und zielgerichtet direkt an Ihren “Brennpunkten” arbeiten kann. Nach Absprache sind aber auch Behandlungseinheiten à 30 oder 45 Minuten möglich.

Eine 60 minütige Sitzung kostet 110 Euro. Für eine 30 Minuten Sitzung liegt der Preis bei 60 Euro, für 90 Euro bekommen Sie 45 Minuten Therapie Zeit. Die Preise für eine Kombination therapeutischer Heilmittel erfolgt in Anlehnung an die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und berücksichtigen meine zusätzlichen Qualifikationen und Spezialisierungen im Gesundheitswesen.

WIE LÄUFT DIE ABRECHNUNG UND BEZAHLUNG AB?

Die therapeutischen Leistungen in meiner Praxis sind reine Privatleistungen und werden in dieser Form so leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die privaten (Zusatz-)Versicherungen übernehmen die Kosten entsprechend Ihres Versicherungstarifs entweder ganz oder zu einem gewissen Satz. So auch die Beihilfe-Versicherungen.

Unabhängig von der Erstattungshöhe durch Ihre Private (Zusatz-) Krankenversicherung, ist das vereinbarte Honorar stets unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung zu begleichen.

Im Anschluss an Ihre Sitzung können Sie die Kosten sowohl bar als auch mit jeder gängigen Karte bezahlen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der durchschnittlichen Preisgestaltung für physiotherapeutische Heilmittelleistungen entsprechend der GebüTh und kann am Ende Ihrer Behandlungsreihe bei Privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.

ICH BIN PRIVAT VERSICHERT. MUSS ICH ETWAS BEACHTEN?

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie über Ihre Versicherungsbedingungen. Prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft, in welcher Höhe eine Kostenerstattung für Heilmittel bei Ihrer Kasse erfolgt und ob es evtl. Ausnahmen für bestimmte Therapieformen gibt, die nicht oder nur teilweise anerkannt sind.

Um Sie bestmöglich beraten zu können und eine Selbstbeteiligung möglichst gering zu halten, benötige ich diese Informationen. Ich gebe Ihnen im Anschluss gerne eine Empfehlung zur Zusammensetzung eines Rezeptes an die Hand, welches Sie bei Ihrem Arzt besprechen und nach dessen diagnostischen Verfahren und Evaluation erstellen lassen können.

Auch kann ich Ihnen anhand Ihrer Rezeptverordnung einen Kostenvoranschlag erstellen, mit dem Sie schon vor Beginn der Behandlungsserie klären können, in welcher Höhe Ihr Versicherer die Kosten der Behandlung trägt und wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.

Eine Nicht- oder Teilerstattung der Behandlungen hat keinen Einfluss auf die Begleichung der von mir gestellten Honorarforderung.

ICH BIN GESETZLICH KRANKENVERSICHERT. WERDE ICH BEHANDELT?

Ja, selbstverständlich. In meiner Praxis wird jeder Patient behandelt, der etwas für seine körperliche Gesundung tun möchte. Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte physiotherapeutische Sitzungen mit einer 30, 45 oder 60 minütigen Behandlungsdauer stellen allerdings eine physiotherapeutische Sonderleistung dar und die Behandlungskosten sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu tragen.